Die IV als Teil der 1. Säule

In der Schweiz besteht ein engmaschiges Netz von Sozialversicherungen, das der Bevölkerung Schutz vor Risiken bietet, deren finanzielle Folgen sie nicht alleine bewältigen können. Das Schweizerische Sozialversicherungssystem basiert auf drei Säulen: der staatlichen Vorsorge, der beruflichen Vorsorge und der Selbstvorsorge. Die Invalidenversicherung (IV) und die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) bilden zusammen mit den Ergänzungsleistungen die erste Säule und somit die staatliche Invaliditäts-, Alters- und Hinterlassenenvorsorge.

Einen Überblick, was die einzelnen Sozialversicherungen beinhalten, bietet der "KMU-Ratgeber", herausgegeben vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (seco).

Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
Invalidenversicherung (IV)
Ergänzungsleistungen (EL)
Erwerbsersatzordnung (EO)
Unfallversicherung (UV)
Krankenversicherung (KV)
Militärversicherung (MV)
Arbeitslosenversicherung (ALV)
Familienzulagen

Berufliche Vorsorge (BV), 2. Säule